Krankenversicherung bei ArbeitslosigkeitDa in Deutschland zum Glück noch keine amerikanischen Verhältnisse herrschen hat jeder Bürger die Pflicht, versichert
zu sein bzw. sich versichern zu lassen. Diese Tatsache ist unabhängig von Alter, Beruf oder Stellung. Wählen kann man
ab einem gewissen Einkommen bzw. bei einer gewissen Tätigkeit zwischen einer gesetzlichen und einer privaten
Krankenkasse.
Wird man arbeitslos, so bleibt der Versicherungsschutz der Krankenkasse einen weiteren Monat bestehen. Damit kommt
die Krankenkasse ihrer Nachversicherungspflicht nach. Ab dem zweiten Monat übernimmt dann das Arbeitsamt die
Zahlungen der Beiträge, bis der Arbeitslose wieder in das Berufsleben integriert ist. Wer also arbeitslos wird,
sollte möglichst schnell Meldung beim nächsten Arbeitsamt machen und die diversen Anträge stellen - denn sonst
bekommt er weder Geld, noch ist er krankenversichert - was in Deutschland nun mal verboten ist.
Wer arbeitslos ist und bei einer privaten Krankenkasse versichert ist sollte sich überlegen, ob das noch Sinn macht.
Denn auch bei Arbeitslosigkeit müssen die Beiträge der Familie selbst bezahlt werden - was also vor allem bei
Alleinverdienern keinen Sinn macht. Bei voraussichtlich kurzzeitiger Arbeitslosigkeit oder bei Doppelverdienern ist
ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenkasse unnötig. Das Arbeitsamt zahlt auch die Beiträge für eine
Privatversicherung weiter, allerdings nur bis zu einer gewissen Obergrenze. (bo)
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