Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Da in Deutschland zum Glück noch keine amerikanischen Verhältnisse herrschen hat jeder Bürger die Pflicht, versichert zu sein bzw. sich versichern zu lassen. Diese Tatsache ist unabhängig von Alter, Beruf oder Stellung. Wählen kann man ab einem gewissen Einkommen bzw. bei einer gewissen Tätigkeit zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenkasse.

Wird man arbeitslos, so bleibt der Versicherungsschutz der Krankenkasse einen weiteren Monat bestehen. Damit kommt die Krankenkasse ihrer Nachversicherungspflicht nach. Ab dem zweiten Monat übernimmt dann das Arbeitsamt die Zahlungen der Beiträge, bis der Arbeitslose wieder in das Berufsleben integriert ist. Wer also arbeitslos wird, sollte möglichst schnell Meldung beim nächsten Arbeitsamt machen und die diversen Anträge stellen – denn sonst bekommt er weder Geld, noch ist er krankenversichert – was in Deutschland nun mal verboten ist.

Wer arbeitslos ist und bei einer privaten Krankenkasse versichert ist sollte sich überlegen, ob das noch Sinn macht. Denn auch bei Arbeitslosigkeit müssen die Beiträge der Familie selbst bezahlt werden – was also vor allem bei Alleinverdienern keinen Sinn macht. Bei voraussichtlich kurzzeitiger Arbeitslosigkeit oder bei Doppelverdienern ist ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenkasse unnötig. Das Arbeitsamt zahlt auch die Beiträge für eine Privatversicherung weiter, allerdings nur bis zu einer gewissen Obergrenze. (bo)