Beachtenswertes beim Mietvertrag zu betreutem Wohnen

Tipps für die Vertragsunterzeichnung beim betreutem Wohnen: Bevor ein Vertrag über betreutes Wohnen unterzeichnet wird, sollten folgende Dinge beachtet werden:

  • Beim Begriff betreutem Wohnen handelt es sich nicht um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Deshalb kann es sich beispielsweise bei dem Objekt um eine Wohnanlage mit qualifiziertem Fachpersonal oder eine Wohnung ohne Aufzug handeln.
  • Den Vertrag gründlich lesen, das beinhaltet neben dem Vertrag, alle Anhänge, die Preislisten und das Kleingedruckte. Vor allem das Kleingedruckte gründlich studieren.
  • Die Leistungen müssen transparent dargestellt werden. Pauschalpreise sollten in keinem Fall akzeptiert werden.
  • Die Miete sollte sich an dem üblichen Mietspiegel orientieren. Besondere Baumassnahmen, wie zum Beispiel seniorengerechte Ausstattungen, werden bei seriösen Verträgen einzelnen aufgelistet.
  • Nebenkosten müssen nicht immer bezahlt werden. Was sie zusätzlich immer bezahlen müssen sind Betriebskosten. Bei Nebenkosten, die in der Grundmiete bereits enthalten sind, handelt es sich zum Beispiel um den Austausch eines kaputten Heizkörperventils.
  • Von automatischen Mieterhöhungen wird abgeraten. Dies kann sich zu einem gewaltigen Nachteil erweisen, wenn die Miete über dem üblichen Mietspiegel liegt.
  • Zusätzliche Leistungen sollten kurzfristig kündbar oder abbestellbar sein. Nur so kann verhindert werden, dass Leistungen berechnet werden, die beispielsweise durch Krankenhausaufenthalte nicht in Anspruch genommen wurden.
  • Der Mietvertrag endet im günstigsten Fall mit dem Auszug oder dem Tod.