Fristen und Voraussetzungen bei Bewerbung für ein Studium

Nach dem Abitur hat man die Wahl: eine Lehre, die BA oder doch ein Studium an einer Hochschule? Viele entscheiden sich trotz der vorangegangenen 12 bzw. 13 Jahre Unterricht für das weitere Drücken der Schulbank. Vor der Bewerbung zu einem bestimmten Studiengang steht natürlich die Wahl und Entscheidung der Studienrichtung.Diese sollte auf jeden Fall sorgfältig getroffen werden, denn viele Studenten gehen ihr Studiendasein zu sorglos an, was die vielen Abgänge gerade in den ersten beiden Semestern beweisen. Steht erstmal fest, was man studieren möchte, muss man sich für den zutreffenden Studiengang natürlich bewerben. Nun ist es abhängig vom gewählten Fach, wo man seine Bewerbung hinrichten muss: besteht eine NC-Klausel, so wird die Bewerbung an die ZVS, die Zentrale Studienplatz Vergabe gesendet, ist der Studiengang beschränkungsfrei, wird die Bewerbung an die Universität direkt gerichtet.

Des Weiteren bestehen gewisse Fristen, innerhalb derer man sich zu bewerben hat, sind die Fristen abgelaufen, so besteht in der Regel keine Chance mehr, jedenfalls zu diesem Semester, in dem gewählten Studiengang zu beginnen. Der Bewerbung beizufügen sind meist das letzte Zeugnis, das gleichzeitig als Hochschulzugangsberechtigung angesehen wird, und manchmal eine Bescheinigung von der Krankenversicherung. Ungefähr zeitgleich mit der Bewerbung zu einem bestimmten Studiengang sollte der Antrag auf Bafög gestellt werden – denn die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam, und schließlich wird Bafög ab dem Monat der Beantragung gezahlt. (bo)