Kaution MieteWird eine Immobilie, wobei egal ist, ob es sich nun um ein Haus oder nur um eine Wohnung handelt, angemietet, so
verlangt der Vermieter in aller Regel eine Kaution - um im Falle der Zahlungsverzögerung oder gar -Aussetzung ein
kleines Polster zu haben.
Trotzdem steht die Kaution dem Vermieter nicht zur freien Verfügung. Normalerweise ist er nämlich verpflichtet, die
Kaution auf einem verzinsten Konto anzulegen. Wird der Mietvertrag, außerordentlich oder ordentlich, gekündigt, so
erhält der Mieter seine Kaution inklusive der angesammelten Zinsen zurück.
Doch nicht immer läuft alles so problemlos ab - gerade bei der Rückzahlung der Kaution. Scheinbar tun sich manche
Vermieter schwer, sich von dem aufbewahrten Geld zu trennen. Wurde das Mietobjekt im absolut tadellosen Zustand
übergeben, so hat der Mieter auch tatsächlich Anspruch auf seine gezahlte Kaution - notfalls sollte man seine Rechte
vor Gericht geltend machen.
Nicht berechtigt ist der Mieter übrigens, ausstehende Mieten mit der Kaution zu verrechnen - und sich so zum Beispiel
eine Zahlungspause zu verschaffen. Fehlen mindestens zwei Monatsmieten, so hat der Vermieter das Recht auf eine
außerordentliche, also fristlose Kündigung.
(bo)
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