Möbliert WohnenVoll- oder teilmöbliert wohnen
Studenten wohnen sehr häufig im Studentenwohnheim oder in einer Wohngemeinschaft, weil es eine billige Art zu wohnen
ist. Im Wohnheim sind alle Kosten wie beispielsweise Zusatz- und Betriebskosten vertraglich festgehalten. Ein
weiterer Vorteil ist, dass sie möbliert wohnen. Möbliert wohnen kann vollmöbliert oder teilmöbliert heißen.
Vollmöblierung bedeutet alle Möbel, die zum Leben notwendig sind, sind vorhanden. Nachteil dieser Wohnungsform ist
die kurze Kündigungsfrist. Diese kann zwei Wochen betragen, wenn der Vermieter in der gleichen Wohnung wohnt.
Bei der
Teilmöblierung kommt in den meisten Fällen noch Kosten für die Möbel hinzu. Dieser Zuschlag richtet sich nach dem
Wert der Gegenstände. Hier ist Vorsicht geboten, denn oftmals wird die Gelegenheit genutzt mehr zu verlangen als die
Möbel wirklich wert sind.
Egal welche Wohnungsform gewählt wird, sollte darauf geachtet werden, dass eine Inventurliste beim Einzug gibt. Diese
Bestandsliste hilft Ärger beim Auszug zu vermeiden.
In Anzeigen werden Abkürzungen für Voll- oder Teilmöblierung verwendet. Die gebräuchlichsten sind möbl, teilmbl und
kpl. Mit möbl. ist die Vollmöblierung gemeint. Teilmbl. steht für Teilmöblierung und hinter kpl. verbirgt sich die
Abkürzung für komplett. Neben diesen drei Kürzeln gibt es noch Top Ausst. für Topausstattung und geschmackv. Ausst.
steht ersatzweise für geschmackvolle Ausstattung. Geschmackvoll ist es für den Vermieter, für einen selbst kann die
Ausstattung nicht sehr anprechend sein. (sjf)
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