Operate LeasingDas Prinzip des Leasings dürfte mittlerweile ja allgemein bekannt sein. Das Operate-Leasing nun ist eine Unterform
des Leasings, die einem normalen Mietverhältnis sehr nahe kommt, allerdings mit einigen Besonderheiten ausgestattet
ist.
Unterschiede zum "normalen" Leasing
Im Gegensatz zum Leasing ist beim Operate-Leasing eine Kündigung jederzeit möglich, so lange die normale
Kündigungsfrist gewahrt wird. Der Vertrag bzw. die Laufzeit des Vertrages ist also theoretisch unbegrenzt und nicht
weiter festgelegt. Auch hat der Leasinggeber weitreichendere Pflichten, die er wahrnehmen muss: dazu gehört zum
Beispiel speziell die Wartung und eventuelle Reparatur des Leasingobjektes. Der Leasinggeber kann hierfür nicht
verantwortlich gemacht werden.
Allerdings darf beim Operate-Leasing nicht nur der Leasingnehmer unter Wahrung der allgemeinen Fristen kündigen,
sondern auch der Leasinggeber, und zwar ohne besondere Angabe von Gründen.
Offene Restwerte
Operate-Leasing ist in aller Regel keine langfristige, sondern eher eine kurzfristige Nutzungsüberlassung, selbst
wenn die Laufzeit formell nicht festgelegt wurde. In dieser Zeit kann sich das Leasingobjekt natürlich nicht voll
amortisieren, es bleibt ein gewisser Restwert übrig. Dementsprechend werden beim Operate-Leasing nur Leasingobjekte
verwendet, die erneut vermietet oder anderweitig gewinnbringend eingesetzt werden können.
Steuerlich geltend machen
Sowohl Leasinggeber, als auch Leasingnehmer können das Operate-Leasing steuerlich geltend machen: für den
Leasingnehmer lassen sich die geleisteten Leasingraten als Aufwand verrechnen, der Leasinggeber schreibt das
betreffende Leasingobjekt über die betriebsgewohnte Nutzungsdauer ab.
(bo)
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