RestschuldversicherungWer etwas finanziert, z.B. ein Haus oder eine Wohnung, vereinbart meist mit seiner Bank auch den Abschluss einer
Restschuldversicherung, die der Bank die Sicherheit geben, dass im Falle des vorzeitigen Todes des Kreditnehmers, die
noch fällige Restschuld beglichen wird. Bei einer Restschuldversicherung übernimmt die Versicherung im Falle des
vorzeitigen Todes des Versicherungsnehmers die Zahlung der Kreditrestschuld.
Aber auch um die eigenen Angehörigen vor unerwarteten finanziellen Schwierigkeiten bei der Tilgung der Immobilie zu
schützen, ist eine angemessene Kreditabsicherung zu empfehlen, da ansonsten die Immobilie unter Umständen von den
Hinterbliebenen wieder verkauft werden muss, weil die Tilgung nicht mehr aufgebracht werden kann.
Nachteil einer Restschuldversicherung ist jedoch, dass sie vergleichsweise sehr teuer ist. Aus diesem Grund wird oft
anstelle einer Restschuldversicherung eine Risikolebensversicherung empfohlen, bei der die Bezugsberechtigen im Falle
des Todes des Versicherungsnehmers eine vereinbarte Summe erhalten. Eine Risikolebensversicherung ist zu günstigeren
Konditionen als eine Restschuldversicherung zu bekommen und es wird eine feste Summe ausgezahlt, im Gegensatz zur
Restschuldversicherung, die lediglich die Restschuld begleicht.
Bei den meisten Banken wird zudem eine Lebensversicherung, je nachdem wie hoch sie ist, als Sicherheit anerkannt. Auf
eine vertraglich vereinbarte Restschuldversicherung sollte deshalb nach Möglichkeit verzichtet werden, da sie dem
Kreditnehmer, wie bereits angesprochen, um einiges teurer kommt.
Empfohlen wird, eine Risikolebensversicherung in der Höhe des Immobilienkaufpreises abzuschliessen, um wirklich auf
Nummer sicher zu gehen. (dor)
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