RückversicherungDer Begriff Rückversicherung ist eigentlich ein Begriff, der "normale" Verbraucher weniger tangiert, als zum Beispiel
die Versicherungen selbst. Dementsprechend wenige Hinweise werden Verbraucher über die Rückversicherung in ihrem
Versicherungsvertrag nachlesen können.
Denn durch die Rückversicherung werden die Versicherer selbst versichert. Dabei werden die Risiken der Anteile der
von den Versicherten einbezahlten Prämien und Beiträge an einen anderen Versicherer übertragen. Denn auch
Versicherungen können nicht kalkulierbaren Schäden unterliegen, wie zum Beispiel Katastrophen. Um dann nicht vor dem
Aus zu stehen und gleichzeitig nicht noch offene Forderungen der Versicherten nicht bezahlen zu können, wird die so
genannte Rückversicherung abgeschlossen.
Die Versicherungen selbst haben keinerlei Auskunftspflicht gegenüber den privaten Versicherten bezüglich der
Rückversicherung.
(bo)
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