SchülerjobWenn das Taschengeld knapp wird und sich die Eltern bedauerlicherweise zu keiner Erhöhung breitschlagen lassen, kann
es eng werden mit den neuen Klamotten, den neuesten Klingeltönen und den Diskobesuchen. Da Schüler nicht kreditwürdig
sind bleibt nur eins: ein Nebenjob muss her.
Generell sollte man als Schüler ein gewisses Alter erreicht haben, bevor man arbeiten geht: grundsätzlich ist es
Kindern unter dreizehn Jahren untersagt, Arbeit anzunehmen, wenn sie zur Schule gehen. Ab dreizehn lässt Vater Staat
schon einiges mehr zu: Prospekte und Flyer verteilen, Garten pflegen, Auto waschen, Babysitten oder Nachhilfe geben.
Allerdings darf die Arbeit nur von Montag bis Freitag von acht bis achtzehn Uhr ausgeführt werden - und auch nur
jeweils für zwei Stunden am Tag. Am Wochenende arbeiten dürfen Schüler eigentlich nur innerhalb eines
Ferienjobs. Für
einen Ferienjob muss der Schüler mindestens fünfzehn Jahre alt sein - und selbst dann darf der
Ferienjob höchstens
vier Wochen pro Jahr dauern.
Für Schüler, die bereits achtzehn sind, bieten sich natürlich zahlreiche Möglichkeiten für einen Nebenverdienst:
gerade in Ballungszentren oder Gebieten mit viel Industrie werden zu Schulferienzeiten Aushilfen in den
Schichtbetrieben der Fabriken gesucht - ein Job, der für jugendliche Verhältnisse sehr gut bezahlt wird. (bo)
· Arbeit Ausland
Für Viele ist es ein großer Traum, Deutschland zu verlassen und anderswo die Zelte aufzuschlagen ...
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