Steuerfreibeträge lokalisieren und ausschöpfen

Der Fiskus streicht schon mehr als genug Geld von den Steuerzahlern ein – ihm dann auch noch Geld zu schenken, ist wohl weniger im Sinne der Bürger. Meist jedoch wissen die Steuerzahler gar nicht, wie viele Posten abgeschrieben hätten werden können.

Werbungskosten

Jedem Arbeitnehmer steht eine gewisse Werbungskostenpauschale zu, die allerdings automatisch vom Bruttolohn abgezogen wird. Diese Pauschale beträgt derzeit 1044 Euro pro Jahr. Diese Pauschale kann natürlich auch überschritten werden, was jedoch nur bei großen Distanzen zwischen Arbeitsplatz und Zuhause vorkommt.

Sonderausgaben

Die meisten Ausgaben können nicht in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden, so auch bei den Sonderausgaben. Zu diesen Sonderausgaben zählen zum Beispiel die Steuerberatungskosten, die Berufsausbildungskosten, absetzbar bis 920 Euro, Spenden für Parteien, absetzbar bis 1534 Euro, Spenden für die Kirche, absetzbar bis maximal 5 % der Einkünfte, Spenden für mildtätige Zwecke, absetzbar bis höchstens 10 % der Einkünfte, eine Haushaltshilfe, absetzbar bis 9204 Euro und das Schulgeld, absetzbar bis 30 % der Kosten.

Außergewöhnliche Belastungen

Grundvoraussetzung für eine außergewöhnliche Belastung ist, dass man sich ihr weder aus rechtlichen noch aus sittlichen oder sonstigen Gründen entziehen kann. Dementsprechend gelten als außergewöhnliche Belastungen der Ausbildungsfreibetrag, der Pflegepauschalbetrag, Verluste aus Verpachtungen, Vermietungen und anderen Einkunftsquellen, der Hinterbliebenenpauschalbetrag, Krankheits- oder Kurkosten, Kosten für eine Haushaltshilfe auf Grund von eigener Krankheit oder Behinderung, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsleistungen. (bo)