EinlagensicherungsfondsDer Einlagensicherungsfonds dient der Absicherung von Spar-, Sicht- und Terminanlagen der Bankkunden bei eventueller
Insolvenz der Bank.
Der Einlagensicherungsfonds wird finanziert durch Beiträge der angeschlossenen Bank- und Kreditinstitute, die sich an
Umsätzen und Bonität der jeweiligen Bank orientieren. Eine gesetzliche Pflicht für Banken einem Einlagensicherungsfonds
angehören zu müssen besteht nicht. Die meisten deutschen Geschäftsbanken gehören diesem jedoch an.
Bei evtl. Zahlungsunfähigkeit der Bank übernimmt der
Einlagensicherungsfonds die Verbindlichkeiten der Bank gegenüber dem Kunden.
Der Kunde sollte im Zweifelsfall bei der Bank nachfragen, ob die Bank einem Einlagensicherungsfonds angehört. Bei
Banken die keinem Einlagensicherungsfonds angehören, sind die Einlagen oft nur bis 20.000 € versichert. Alle Einlagen
darüber hinaus sind quasi verloren. (dor)
· Bankzinsen
Hohe Bankzinsen haben nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile ...
· Aktien Kauf
Mit Aktien können hohe Gewinne erzielt werden aber auch sehr hohe Verluste ...
|