Höhe der Abfindung bei KündigungGenerell und vorab gesagt: grundsätzlich hat kein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung. Trotz alledem werden
Abfindungen von den Arbeitgebern gezahlt, dies hat jedoch einen ganz bestimmten Grund.
Die Zahlung einer Abfindung ist nämlich häufig verbunden mit einem so genannten Aufhebungs- oder auch
Auflösungsvertrag, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber miteinander vereinbaren. Damit umgeht der Arbeitgeber die
Wahrscheinlichkeit, sich vor dem Arbeitsgericht wieder zu finden, auf Grund von unsachgemäßer Kündigung. Denn das
könnte dann für den Arbeitgeber schlecht ausgehen und teurer werden, als eine kleine Abfindung, die er an einen
gekündigten Mitarbeiter bezahlt.
Grundsätzlich muss die Kündigung unter einer Angabe von Gründen geschehen, fehlt der Grund, ist die Kündigung nicht
rechtmäßig - man findet sich auf jeden Fall vor dem Arbeitsgericht wieder, wo der Arbeitgeber meist schlechte Karten
hat. Eventuell sollten sich gekündigte Mitarbeiter an einen Fachmann wenden, um in Erfahrung zu bringen, inwiefern
die Kündigung rechtmäßig ist und inwiefern die Abfindung über die Regelabfindung hinausgehen könnte.
Wie hoch die Abfindung dann letztendlich tatsächlich sein wird, hängt einzig von den Verhandlungen zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab - was nicht heißt, dass eine Abfindung, mal abgesehen von den Topmanagern, ins
Unermessliche steigen kann. Üblich ist ca. ½ oder auch nur 1/3 eines monatlichen Bruttolohnes für jedes Jahr, das der
Arbeitnehmer in der Firma beschäftigt war. Steuerfreibeträge auf die Abfindung bestehen seit Anfang 2006 übrigens
nicht mehr.
(bo)
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