UmschuldungDa sich Kreditzinsen nicht dauerhaft auf einem Niveau einpendeln, sondern von vielen Faktoren abhängig sind, kann es
sich lohnen, die aktuellen Entwicklungen im Blick zu behalten. Wer noch einen alten
Kredit
zu tilgen hat, dessen
Zinsbedingungen schlechter waren als sie es aktuell sind, könnte von einer Umschuldung profitieren. Mit dem neuen
Kredit wird der alte vorzeitig beglichen. Der Vorteil liegt in den niedrigeren Zinsen.
Möglich ist eine Umschuldung bei der
Immobilienfinanzierung
unter anderem, wenn das alte
Darlehen ausgelaufen ist oder
die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist. Kosten, die hierbei anfallen sind Notar- und Grundbuchkosten für die
Umschreibung der Grundschuld. Sie liegen bei etwa 0,5 Prozent der eingetragenen Grundschuld. Hinzu kann eine Gebühr
für die Objektbewertung kommen.
Allerdings kann sich dieser Schritt auch teuer erweisen, wenn die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt,
etwa wenn Bauherren innerhalb der Zinsbindung statt des teuren alten auf ein neues günstigeres Darlehen umsatteln
möchten. Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2003 entschieden, dass diese Zuschläge bis zu 100 Prozent mehr ausmachen
dürfen als bislang üblich. Denn bessere Konditionen bei einer Hypothek werden nicht als Grund anerkannt, aus einem
bestehenden Vertrag ausscheiden zu dürfen. Wer sich nicht sicher ist, ob der von der Bank verlangte Betrag sich im
üblichen Rahmen bewegt, sollte bei der
Verbraucherzentrale
nachrechnen lassen.
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