Da sich Kreditzinsen nicht dauerhaft auf einem Niveau einpendeln, sondern von vielen Faktoren abhängig sind, kann es sich lohnen, die aktuellen Entwicklungen im Blick zu behalten. Wer noch einen alten Kredit zu tilgen hat, dessen Zinsbedingungen schlechter waren als sie es aktuell sind, könnte von einer Umschuldung profitieren. Mit dem neuen Kredit wird der alte vorzeitig beglichen. Der Vorteil liegt in den niedrigeren Zinsen.
Möglich ist eine Umschuldung bei der Immobilienfinanzierung unter anderem, wenn das alte Darlehen ausgelaufen ist oder die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist. Kosten, die hierbei anfallen sind Notar- und Grundbuchkosten für die Umschreibung der Grundschuld. Sie liegen bei etwa 0,5 Prozent der eingetragenen Grundschuld. Hinzu kann eine Gebühr für die Objektbewertung kommen. Allerdings kann sich dieser Schritt auch teuer erweisen, wenn die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, etwa wenn Bauherren innerhalb der Zinsbindung statt des teuren alten auf ein neues günstigeres Darlehen umsatteln möchten.
Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2003 entschieden, dass diese Zuschläge bis zu 100 Prozent mehr ausmachen dürfen als bislang üblich. Denn bessere Konditionen bei einer Hypothek werden nicht als Grund anerkannt, aus einem bestehenden Vertrag ausscheiden zu dürfen. Wer sich nicht sicher ist, ob der von der Bank verlangte Betrag sich im üblichen Rahmen bewegt, sollte bei der Verbraucherzentrale nachrechnen lassen.