Kündigung der VersicherungEine Versicherung schließt man eigentlich ab um, wie der Name schon verrät, sich und seine Familie abzusichern. Nun
kann es aber auch vorkommen, dass der Versicherte aus der Police aussteigen möchte - aus finanziellen oder aus
anderen Gründen.
Der Wechsel der Versicherung macht nicht in allen Fällen Sinn, ebenso wenig wie ein vorzeitiger Vertragsabbruch. Denn
die Versicherungen erheben gerne und hohe Gebühren, wenn der Vertrag nicht bis zum Ende eingehalten wird bzw. der
Versicherte auf eine Kündigung besteht. Gerade bei Lebensversicherung machen Versicherte bei Auszahlung innerhalb der
ersten Hälfte der gesamten Vertragslaufzeit ein ausgesprochen schlechtes Geschäft, die Auszahlungssumme ist meistens
um einiges geringer, als die Summe, die bis dato einbezahlt wurde.
Für die Kündigung selbst bestehen ebenso gewisse Standards, die beachtet werden müssen: bei den meisten Policen
beträgt die Kündigungsfrist drei Monate und wird jeweils nach Ablauf des Versicherungsjahres gültig. Der Versicherte
muss den Jahresbeitrag also bezahlen - dementsprechend empfiehlt sich eine Kündigung drei Monate vor Ablauf des
Versicherungsjahres. Außerordentlich gekündigt werden darf zum Beispiel bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie oder
nach einem Schadenfall. (bo)
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