Möglichkeiten und Fristen bei Kündigung der Versicherung

Eine Versicherung schließt man eigentlich ab um, wie der Name schon verrät, sich und seine Familie abzusichern. Nun kann es aber auch vorkommen, dass der Versicherte aus der Police aussteigen möchte – aus finanziellen oder aus anderen Gründen.

Der Wechsel der Versicherung macht nicht in allen Fällen Sinn, ebenso wenig wie ein vorzeitiger Vertragsabbruch. Denn die Versicherungen erheben gerne und hohe Gebühren, wenn der Vertrag nicht bis zum Ende eingehalten wird bzw. der Versicherte auf eine Kündigung besteht. Gerade bei Lebensversicherung machen Versicherte bei Auszahlung innerhalb der ersten Hälfte der gesamten Vertragslaufzeit ein ausgesprochen schlechtes Geschäft, die Auszahlungssumme ist meistens um einiges geringer, als die Summe, die bis dato einbezahlt wurde.

Für die Kündigung selbst bestehen ebenso gewisse Standards, die beachtet werden müssen: bei den meisten Policen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate und wird jeweils nach Ablauf des Versicherungsjahres gültig. Der Versicherte muss den Jahresbeitrag also bezahlen – dementsprechend empfiehlt sich eine Kündigung drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Außerordentlich gekündigt werden darf zum Beispiel bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie oder nach einem Schadenfall. (bo)