Spätestens die schärferen Verkehrsgesetzte bezüglich Alkohol am Steuer haben alkoholfreien Getränken zu einem unwahrscheinlichen Boom verholfen – dabei bedeutet alkoholfrei leider nicht ohne Alkohol, denn hier lässt der Gesetzgeber den Herstellern einiges an Spielraum.
Denn sämtliche Getränke, deren Alkoholgehalt 0,5 % nicht überschreitet, dürfen als alkoholfrei verkauft werden. Das gilt übrigens nicht nur für Bier, sondern zum Beispiel auch für Fruchtsäfte. Auch alkoholfreies Bier unterliegt dem deutschen Reinheitsgebot: die Farbe sollte nicht zu dunkel, sondern hell- bis goldgelb sein. Zur Wahrung des Aromas auch nach dem Einschenken sollte das Bier einen festen und möglichst feinporigen Schaum bilden, auch der Geruch sollte biertypisch von Hopfen dominiert sein.
Der Geschmack ist nun leider bei weitem nicht derselbe, wie bei einem normalen Bier. Das liegt daran, dass das Bier meist auf herkömmliche Art gebraut wurde, ihm danach aber der Alkohol entzogen wurde. Ebenfalls gebräuchlich ist die Unterbrechung des Gärungsprozesses, sodass sich erst gar kein Alkohol bilden kann. Fest steht: wer auf Diät ist oder generell versucht, wegzukommen vom Alkohol, sollte auch auf das vermeintlich „alkoholfreie“ Bier verzichten. (bo)