Anspruch auf Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist, obwohl vielen das noch nicht so ganz verdeutlicht wurde, keine Sozialhilfe. Denn mit dem Arbeitslosengeld werden dem Erwerbslosen diejenigen Beträge zurückgezahlt, die er zuvor zum Schutz vor Arbeitslosigkeit eingezahlt hat.

Wer Arbeitslosengeld erhalten möchte, muss einige Kriterien zuvor erfüllen: vor der Arbeitslosigkeit muss er in einem Zeitraum von drei Jahren mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Wer also in keinem beitragspflichtigem Arbeitsverhältnis gearbeitet hat, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Damit der Anspruch auf Arbeitslosengeld auch greifen kann, muss der Erwerbslose, auch wenn er noch nicht sondern zum Beispiel erst in drei Monaten arbeitslos wird, dies aber sicher weiß, unbedingt bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit vorstellig werden. Anträge müssen nicht vom Arbeitslosen alleine ausgefüllt werden, es wird ein persönlicher Berater zur Seite gestellt, der bei Problemen sofort weiterhilft.

Wie lange das Arbeitslosengeld letztendlich gezahlt wird, hängt von der Länge des Zeitraums ab, in der in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Für die Höhe des Arbeitslosengeld wird das zuletzt durchschnittlich erwirtschaftete Lohnentgeld zu Grunde gelegt. Hinzu kommt die Beachtung der Steuerklasse und die Berücksichtigung eventueller Kinder des Arbeitslosen. [kb]

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