Anspruchsvoraussetzungen auf Wohngeld berechnen und prüfen

Das Wohngeld ist aus einem Grund da: da der Staat in den freien Markt, in dem Fall in den Immobilienmarkt, nicht direkt eingreifen darf, könnten viele Haushalte, darunter vor allem junge Familien, sich eine angemessene Wohnung nicht leisten. Durch Zahlung des Wohngeldes nun mischt sich der Staat zwar nicht in den Markt ein, wird jedoch seiner Stellung als Sozialstaat gerecht.

Zunächst einmal kann theoretisch jeder, der eine Wohnung mietet oder besitzt und diese tatsächlich auch eigenhändig und ausschließlich zum Wohnen benutzt, Wohngeld beantragen. Für Mieter greift hier der so genannte Mietzuschuss, für Eigentümer der so genannte Lastenzuschuss. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen das Wohngeld nicht bewilligt wird: werden andere, vergleichbare Leistungen bezogen werden, wird zum Beispiel auf keinen Fall Wohngeld bezahlt. Zu diesen Leistungen gehören das Bundesumzugskostengesetz, das Bundesentschädigungsgesetz, Ausbildungsbeihilfen und das Heimkehrergesetz.

Leistungen, die gezahlt werden, das Wohngeld jedoch nicht tangieren, sind zum Beispiel Stipendien, die Kriegsopferfürsorge, Trennungsgeld, Härteausgleich und Eigenheimzulage. Auch bestimmte Personenkreise sind in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen. Dazu gehören Studierende, die Anspruch auf Bafög haben, Zivildienstleistende und Wehrpflichtige, die alleinstehend sind und nicht mehr zu hause wohnen, ausländische Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen. [kb]