Die Elternzeit steht rein theoretisch jeder Mutter, jedem Vater und den Adoptiv- oder Pflegeeltern zu, dessen Kind jünger als drei Jahre ist. In der Elternzeit entfallen die Arbeits- sowie die Lohnpflicht. Gleichzeitig besteht ein Kündigungsschutz, ablehnen kann der Arbeitgeber die Elternzeit nicht. Dies gilt für sämtliche Arbeitsverhältnisse, auch wenn es sich zum Beispiel um eine befristete oder geringfügige Beschäftigung handelt. Ist die Einkommensgrenze zusätzlich entsprechend niedrig, steht den Eltern das so genannte Erziehungsgeld zu, das entweder für zwei Jahre zu monatlich je 300 Euro oder für ein Jahr zu monatlich 450 Euro ausgezahlt wird.
Im Antrag selbst muss verbindlich der Zeitraum festgelegt werden, in dem die Elternzeit genommen wird, in der Regel verlangt der Arbeitgeber auch die Geburtsurkunde bzw. eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Nach Ablauf der Elternzeit, die maximal drei Jahre betragen kann, kehrt die Mutter oder der Vater an den Arbeitsplatz zurück. (bo)
Für Viele ist es ein großer Traum, Deutschland zu verlassen und anderswo die Zelte aufzuschlagen …