Auszug Nachweispflichten beim Bankkonto

In vielen Bereichen ist es selbstverständlich ein Bankkonto zu besitzen. Der bargeldlose Geldverkehr ist nicht nur bequemer sondern auch schneller. Aus diesem Grund ist es für viele Menschen wichtig ein Konto zu besitzen und fast Pflicht. Denn Erwachsende und auch minderjährige Auszubildende sind oft darauf angewiesen, denn Azubis bekommen in aller Regel, wie alle anderen Arbeitnehmer, ihre Ausbildungsvergütung überwiesen.

Des Weiteren werden Mieten und die dazugehörigen Nebenkosten vom Konto per Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag abgebucht. Auch gibt es viele Menschen, die ungern eine höhere Geldsumme mit sich herumtragen wollen oder gar bei sich zu Hause aufbewahren möchten. Aus diesem Grund ist der Zahlungsverkehr über ein Bankkonto aus der Geschäftswelt und aus dem Privaten nicht mehr wegzudenken. Das eigene Bankkonto geht niemanden etwas an, denken viele. Das stimmt leider nicht. Sobald eine finanzielle Leistung vom Staat beantragt wird, müssen Kontoauszüge vorgelegt werden.

Den Staatsdienern reicht in den meisten Fällen die Kontobewegungen des aktuellen Monats nicht. Sie möchten die letzten drei bis sechs Monate sehen. Alles auszuschwärzen von dem angenommen wird, das dies niemanden etwas angeht, ist nicht immer ratsam. Es kann vorkommen dass deshalb keine Leistungen bewilligt werden oder diese gekürzt werden. Aus diesem Grund kann es hilfreich sein, nicht alles über das Bankkonto abzuschließen. [sjf]