Antrag und Anspruch auf Bildungsgutschein

Bildungsgutscheine gibt es, zumindest in dieser Form, noch nicht allzu lange. Dabei sind sie sehr nützlich und erlauben Erwerbslosen, in gewissen Maßen, selbst über eine berufliche Weiterbildung zu entscheiden. Die Bildungsgutscheine werden vom jeweiligen Berater im Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt. Nach Ausstellungsdatum sind sie jeweils für drei Monate gültig, danach verfallen sie. Mit diesen Gutscheinen haben Erwerbslose die Möglichkeit, zu einer entsprechenden Einrichtung zur Weiterbildung zu gehen, diesen dort ausfüllen zu lassen und an den Berater im Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit abzugeben.

Die Lehrgangskosten werden dann, sofern der Lehrgang akzeptiert wird, dem Erwerbslosen erstattet. Bildungsgutscheine bekommt man allerdings erst dann, wenn nach eingehender Beratung und Jobsuche zwischen Berater und Arbeitslosem festgestellt wird, dass eine berufliche Weiterbildung unbedingt nötig ist. Bildet sich ein Erwerbsloser ohne Rücksprache mit dem Arbeitsamt fort, so ist dies zwar löblich, die Kosten muss er allerdings alleine tragen, sie werden nicht erstattet. (bo)