Fristen beim Dsl Vertrag kündigen beachten

DSL von zu hause aus – das ist in den meisten deutschen Haushalten mittlerweile der Normalfall. Was aber tun, wenn man den Anbieter wechseln möchte oder in eine andere Wohnung zieht, in der man den alten Anschluss nicht mehr benötigt? Da gilt es einige Dinge zu beachten, damit die Kündigung des DSL Anschlusses auch anerkannt wird. Zunächst einmal sollte man, bevor man die Kündigung aufsetzt, prüfen, ob man den DSL Anschluss nicht doch gebrauchen kann – denn bei einem Umzug zum Beispiel kann der Anschluss in der Regel mitgenommen werden. Ausnahme: der neue Wohnort liegt nicht im „Einzugsbereich“ des Anbieters, das DSL ist dort also nicht verfügbar.

Wenn jedoch feststeht, dass das DSL gekündigt werden soll, muss die Kündigung aufgesetzt werden – schriftlich natürlich. Je nachdem müssen auch mehrere Kündigungen aufgesetzt werden – zum Beispiel wenn der Anschluss bei der Telekom geschaltet ist, das DSL aber zum Beispiel von Freenet kommt. Wichtig ist es, die Kündigungsfristen zu beachten. Häufig und gerade bei DSL Anbietern ist es nämlich so, dass der DSL Anschluss in einem besonders günstigen Paket gekauft wurde – hier gelten dann Mindestvertragslaufzeiten von teilweise zwei Jahren. Vor Ablauf der Mindestlaufzeit sollte, wenn der Anschluss nicht weitergeführt werden soll, dann aber schriftlich gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit erneut um so und so viele Monate. Vor der Kündigung sollte man sich jedoch ausreichend über einen neuen Anbieter informieren und die Anmeldung bei diesem so legen, dass der Wechsel vom alten zum neuen DSL Anbieter reibungslos und ohne Lücken von statten geht. (bo)