Die Finanzwelt ist schon, besonders wenn man sich die Kreditgeschäfte betrachtet, ein ziemlich undurchsichtiges Thema für alle, die sich nicht regelmäßig damit befassen. Da kann es schon leicht zwischen effektivem Jahreszins und dem Zinssatz zu Verwechslungen kommen, was im Endeffekt nur einem zu Gute kommt: dem Kreditgeber.
Anzeigen, die Kredite und Darlehen bewerben, weisen immer wieder Sätze auf wie: „Monatlicher Zinssatz 0 %“ oder auch „Zinsen, günstig wie noch nie“. Auch wenn das zufällig auf den beworbenen Kredit zutreffen mag – für den Schuldner ist die Angabe der monatlich anfallenden Zinsen quasi unnütz, was zählt, ist der effektive Jahreszins. Denn in diesen fließen nicht nur die monatlich fälligen Zinsen, sondern auch sämtliche Kreditnebenkosten außer der Besicherung. Am effektiven Jahreszins kann der Schuldner also ungefähr erkennen, welche Kosten auf ihn zukommen werden, sollte er den Kreditvertrag abschließen.
Darüber ist sich natürlich auch der Gesetzgeber bzw. der Verbraucherschutz im Klaren. Aus diesem Grund haben Unternehmen mittlerweile die Pflicht, in Anzeigen, die Kredite bewerben, nicht nur den Nominalzinssatz, sondern eben auch den effektiven Jahreszins auszuweisen. Der effektive Jahreszins ist dementsprechend immer zu finden, auch wenn er in Miniaturschrift in der kleinsten Ecke angeschrieben ist. (bo)