Der Einlagensicherungsfonds dient der Absicherung von Spar-, Sicht- und Terminanlagen der Bankkunden bei eventueller Insolvenz der Bank. Der Einlagensicherungsfonds wird finanziert durch Beiträge der angeschlossenen Bank- und Kreditinstitute, die sich an Umsätzen und Bonität der jeweiligen Bank orientieren. Eine gesetzliche Pflicht für Banken einem Einlagensicherungsfonds angehören zu müssen besteht nicht. Die meisten deutschen Geschäftsbanken gehören diesem jedoch an. Bei evtl. Zahlungsunfähigkeit der Bank übernimmt der Einlagensicherungsfonds die Verbindlichkeiten der Bank gegenüber dem Kunden.
Der Kunde sollte im Zweifelsfall bei der Bank nachfragen, ob die Bank einem Einlagensicherungsfonds angehört. Bei Banken die keinem Einlagensicherungsfonds angehören, sind die Einlagen oft nur bis 20.000 € versichert. Alle Einlagen darüber hinaus sind quasi verloren. (dor)
Hohe Bankzinsen haben nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile …
Mit Aktien können hohe Gewinne erzielt werden aber auch sehr hohe Verluste …