Lehrjahre sind keine Herrenjahre – solche Sprüche nerven, beinhalten aber leider ein Körnchen Wahrheit. Denn nicht nur, dass man als Auszubildender wenig bis gar nichts zu sagen hat und sich ziemlich viel gefallen lassen muss, auch das Gehalt eines Auszubildenden reicht kaum aus, um die täglichen Bedürfnisse finanziell alleine zu tragen.
Miete, Spritkosten, Auto, Kleidung, weggehen – das Leben kostet. Bei mindestens acht Stunden Arbeit am Tag, wobei die ausgeübte Tätigkeit häufig um nichts leichter ist, als die der Festangestellten, geschweige denn angenehmer, ist es eigentlich ziemlich unfair, um so viel weniger Gehalt zu bekommen, als ausgelernte Angestellte. Doch das Gehalt eines Auszubildenden kann aufgestockt werden. Die einfachste Form ist die Berufsausbildungsbeihilfe, die jedem gezahlt wird, der eine erste Ausbildung macht. Für eine zweite Ausbildung wird jedoch nicht mehr gezahlt. Die Berufsausbildungsbeihilfe ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden, der Auszubildende darf allerdings nicht mehr zuhause leben. Dasselbe gilt ungefähr für das Bafög, das entgegen der allgemeinen Meinung auch für Auszubildende und nicht nur für Studenten zur Verfügung steht. Das Bafög an Auszubildende kann nur gezahlt werden, wenn die betroffene Person nicht mehr im Haus der Eltern lebt, und das aus triftigen Gründen. Das Bafög muss entgegen der Berufsausbildungsbeihilfe zurückgezahlt werden, wenn auch zinslos.
Nach dem ersten Ausbildungsjahr wird das Gehalt zusätzlich ein wenig aufgestockt, wenn auch nur minimal. Eine weitere Aufstockung erfolgt im dritten Lehrjahr. Viele Banken akzeptieren Auszubildende auf Grund ihrer festen Einstellung als Kreditnehmer – allerdings zu sehr schlechten Konditionen. Gerade in jungen Jahren sollten sich Menschen nicht verschulden, da nicht abgesehen werden kann, wann das doch etwas magere Ausbildungsgehalt steigen wird bzw. ob man nach der Ausbildung auch übernommen wird oder bei einer anderen Firma eine Stelle bekommt. (bo)