Grundschulddarlehen im Kosten- und Zinsvergleich

Der Begriff Grundschulddarlehen ist in der Umgangssprache eigentlich weniger gebräuchlich. Meistens wird es als Hypothekenkredit bezeichnet, bei der eine Immobilie mit einer Grundschuld belastet wird.

Voraussetzungen
Für ein Grundschulddarlehen verlangen die Banken einige Voraussetzungen, die zur Risikominderung unbedingt gegeben sein müssen. So wird neben Volljährigkeit auch in der Regel ein deutscher Wohnsitz vorausgesetzt, ebenso wie eine feste Arbeitsstelle mit einem entsprechenden Mindesteinkommen, eine gute oder sogar sehr gute Bonität und das Vorhandensein von Sicherheiten.

Antrag und Bewilligung
Damit ein Grundschulddarlehen bewilligt werden kann, muss neben den zu schaffenden Voraussetzungen auch das zu beleihende Objekt genau geschätzt werden. Dabei fallen die so genannten Schätzgebühren an, da die Bank eigene Experten schickt. So wird der Beleihungswert des Objektes festgelegt, der meist zwischen 40 und 80 % des Wertes liegt – abhängig von der jeweiligen Bank, die die Hypothek vergibt.

Valutierung und Tilgungsplan
Ausgezahlt wird in der Regel nie der volle angegebene Kreditbedarf, wie bereits erwähnt ist die Höhe der Valutierung stets abhängig vom Wert des beliehenen Objektes. Weiterhin abgezogen vom Valutierungsbetrag wird häufig ein ausgehandeltes Disagio als Vorschuss auf die anfallenden Zinsen und Gebühren. Der Tilgungsplan wird meist langfristig angelegt, Laufzeiten von über zwanzig Jahren sind keine Seltenheit. Die Raten können monatlich, viertel- oder halbjährlich geleistet werden, die Kontoführung sollte, gerade bei solch langen Laufzeiten, kostenlos sein. (bo)