Handyvertrag fristgerecht kündigen und Anbieter wechseln

Das Handy ist zum ständigen Begleiter des Menschen geworden, ohne Handy können die meisten von uns gar nicht mehr auskommen. Da ist es ganz besonders wichtig, dass man mit dem Mobilfunkanbieter bzw. dem Netzbetreiber vollauf zufrieden ist – zumindest bei einem Handy, das an einen Vertrag gebunden ist.

Die meisten Mobilfunkverträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Da gerade das Mobilfunkgeschäft sehr schnelllebig ist, sich also Tarife und Angebote ständig unterscheiden bzw. gegenseitig unterbieten, ist eine Bindung von ganzen zwei Jahren an einen bestimmten Betreiber nicht immer sinnvoll. Was kann man tun, wenn der Handyvertrag noch eine gewisse Restlaufzeit hat, der Nutzer aber unzufrieden ist? Zunächst sollte überlegt werden, was unzufrieden macht. Hat sich vielleicht das Telefonierverhalten des Nutzers geändert? Bevor beschlossen wird, den Handyvertrag zu kündigen und den Anbieter zu wechseln, sollte nach besseren Angeboten beim selben Anbieter wie bisher nachgeforscht werden. Denn ein Anbieterwechsel, bevor die Vertragslaufzeit beendet ist, wird nur selten akzeptiert. Eine Ausnahme wäre es, wenn der Anbieter selbst den vertraglich festgelegten Dienstleistungen nicht nachkommt. Aber das ist in der Regel selten der Fall. Doch ist der Kunde einfach nur unzufrieden bzw. hat sein Telefonierverhalten geändert, wird kein Mobilfunkanbieter den Vertrag vorzeitig auflösen. In solchen Fällen muss zumindest die Grundgebühr bis zum Vertragsende weiterbezahlt werden.

Handelt es sich nicht um eine vorzeitige, sondern um eine termingerechte Kündigung – in der Regel muss diese drei Monate vor Vertragsende beim Anbieter vorliegen – so sollte diese unbedingt schriftlich und mit Bestätigungsaufforderung an den Empfänger, also per Einschreiben mit Rückschein, versendet werden. Somit hat man einen Beleg der Kündigung und ist damit auf der sicheren Seite. (bo)