Höhe der Abfindung bei Kündigung

Generell und vorab gesagt: grundsätzlich hat kein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung. Trotz alledem werden Abfindungen von den Arbeitgebern gezahlt, dies hat jedoch einen ganz bestimmten Grund. Die Zahlung einer Abfindung ist nämlich häufig verbunden mit einem so genannten Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrag, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber miteinander vereinbaren. Damit umgeht der Arbeitgeber die Wahrscheinlichkeit, sich vor dem Arbeitsgericht wieder zu finden, auf Grund von unsachgemäßer Kündigung. Denn das könnte dann für den Arbeitgeber schlecht ausgehen und teurer werden, als eine kleine Abfindung, die er an einen gekündigten Mitarbeiter bezahlt. Grundsätzlich muss die Kündigung unter einer Angabe von Gründen geschehen, fehlt der Grund, ist die Kündigung nicht rechtmäßig – man findet sich auf jeden Fall vor dem Arbeitsgericht wieder, wo der Arbeitgeber meist schlechte Karten hat.

Eventuell sollten sich gekündigte Mitarbeiter an einen Fachmann wenden, um in Erfahrung zu bringen, inwiefern die Kündigung rechtmäßig ist und inwiefern die Abfindung über die Regelabfindung hinausgehen könnte. Wie hoch die Abfindung dann letztendlich tatsächlich sein wird, hängt einzig von den Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab – was nicht heißt, dass eine Abfindung, mal abgesehen von den Topmanagern, ins Unermessliche steigen kann. Üblich ist ca. ½ oder auch nur 1/3 eines monatlichen Bruttolohnes für jedes Jahr, das der Arbeitnehmer in der Firma beschäftigt war. Steuerfreibeträge auf die Abfindung bestehen seit Anfang 2006 übrigens nicht mehr. (bo)