Die eigenen vier Wände sind und bleiben etwas sehr Wertvolles. Doch die Finanzmittel, die den Bauherren oder Käufern zur Verfügung stehen, reichen meistens nicht aus, um den Kaufpreis ganz oder auch nur teilweise zu entrichten. Aus diesem Grund gibt es so genannte Immobilienkredite, bei denen die Bank bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners das Recht hat, sich als Besitzer der beliehenen Immobilie im Grundbuch eintragen zu lassen.
Da es sich bei Immobiliendarlehen meist um langfristige Finanzierungen handelt, sollten im Vorfeld einige Dinge beachtet werden: ein variabler Zinssatz ist für einen Immobilienkredit weniger geeignet, es sei denn er ist mittels Zinscap nur in Grenzen variabel. Achten sollten Kreditinteressenten auf einen niedrigen und vor allem festgeschriebenen Zinssatz. Ist der effektive Jahreszins hoch, so weist dies auf hohe Gebühren und Kreditnebenkosten hin, die natürlich der Schuldner zahlen muss. Hinzu kommt außerdem eine zumeist geforderte Besicherung wie etwa eine Risikolebensversicherung.
Wichtig ist auch, dass eine vorzeitige Tilgung bzw. ein vorzeitiger Vertragsabbruch nicht durch hohe Ablösegebühren oder sonstige Kosten seitens der Bank behindert wird. Schätzgebühren sind bei Immobilienkrediten übrigens üblich, die Führung des Kreditkontos hingegen sollte kostenlos sein. (bo)
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