Kapital Lebensversicherungen im Leistungsvergleich

Die Kapitallebensversicherung erfreut sich im Zuge der Rentenreform immer größerer Beliebtheit. Kein Wunder, denn wer will schon im Todesfall seine Familie als unversorgt wissen?

Der Leistungsumfang
Die Kapitallebensversicherung greift bei allen Todesfällen, die aus einem Unfall oder einer Krankheit resultieren. Endet hingegen die Vertragslaufzeit der Police vor dem Todesfall, tritt der Erlebensfall auf: die auszuzahlende Summe setzt sich dann zusammen aus den bislang gezahlten Beträgen und den darauf gutgeschriebenen Zinsen.

Leistungseinschränkungen
Die Kapitallebensversicherung zahlt zwar im Todesfalle, allerdings ist es relevant, auf welche Weise der Tod zustande gekommen ist: Generell wird bei Selbstmord innerhalb der ersten drei Jahre der Vertragslaufzeit nicht gezahlt, es sei denn, es handelt sich dabei um eine psychisch kranke und nicht mehr handlungsfähige Person. Auch Todesfälle, die aus Krieg resultieren, werden nicht anerkannt.

Eintritt und Beitragsbemessung
Wie hoch der zu leistende Beitrag ist, hängt von mehreren individuellen Faktoren ab: dem Alter des Antragstellers, dem Beruf, dem Gesundheitszustand, den Hobbys, die unter anderem gefährlich sein können, den Provisionen und Gebühren, die verlangt werden und der Höhe der Versicherungssumme. Gebühren können gespart werden, wenn anstatt einer monatlichen eine jährliche Zahlung der Beiträge vorgenommen wird. Damit die Kapitallebensversicherung steuerlich voll ausgeschöpft werden kann, sollte die Laufzeit mindestens zwölf Jahre betragen.

Kündigung
Bei einer Kündigung während der Vertragslaufzeit müssen Versicherte immer mit Gewinneinbußen oder sogar Verlusten rechnen. Bevor also gekündigt wird, sollten alle Möglichkeiten der Kostensenkung ausgeschöpft werden: die Vertragslaufzeit kann verlängert oder aber die Versicherungssumme herabgesetzt werden. (bo)