Kindergeld bei Studenten

Jeder Euro, der vom Studenten nicht aus eigener Tasche gezahlt werden muss, ist eine wahre Entlastung für den Geldbeutel. Die Höhe des Kindergeldes beträgt derzeit monatlich 154 für das erste, zweite und dritte Kind, ab dem vierten Kind gibt es sogar 179 Euro. Anspruch auf Kindergeld hat zunächst mal jeder, der unter 27 ist und sich noch in der Ausbildung befindet – allerdings mit kleinen Einschränkungen: wer mehr als 7.188 Euro pro Jahr verdient, verliert seinen Anspruch auf Kindergeld vollkommen. Denn Vater Staat will ja nicht unnötig Geld ausgeben für jemanden, der selbst ausreichend verdient.

Allerdings lässt sich bei der Höhe des Verdienstes ein wenig tricksen: denn auch arbeitenden Studenten steht die so genannte Werbungskostenpauschale zu, die derzeit 920 Euro beträgt. Studenten können so den Weg zur Uni berechnen, das Geld für die Fahrkarten wird erstattet bzw. für jeden gefahrenen Kilometer zur Uni mit dem eigenen Pkw können 30 Cent berechnet werden. Wer zwischen Abitur und Studium einen Wehr- oder Zivildienst einschieben musste, darf die Länge des Zeitraums auf den Bewilligungszeitraum des Kindergeldes draufschlagen, der Bewilligungszeitraum wird also um ein knappes Jahr verlängert. Der Kindergeldantrag selbst muss vom Erziehungsberechtigten bei der Familienkasse des zuständigen Arbeitsamtes eingereicht werden, zusammen mit einer Immatrikulationsbescheinigung und einem eventuellen Nachweis über die Einkünfte des Studierenden. [kb]