Leasing kommt immer mehr in Mode, ist es doch eine angenehme Alternative zwischen kaufen und mieten. Denn Leasing meint zunächst einmal übersetzt: jemandem etwas überlassen, und zwar über einen gewissen Zeitraum für ein entsprechendes Entgeld. Die meisten Leasinggeber schalten vor Tätigung des Geschäftes die Schufa ein und informieren sich über die finanzielle Lage des Interessenten. Erst dann wird der Leasingvertrag bewilligt oder eben abgelehnt.
Wer daran interessiert ist, ein Auto, einen PC oder einen Laptop ohne Einmischung der Schufa zu leasen, muss eindeutig tiefer in die Tasche greifen. Denn ganz wie bei einem normalen Kreditgeschäft bei einer Universalbank auch, verschlechtern sich die Konditionen des Leasingvertrages, je schlechter die Bonität des Interessenten ist. Je mehr Risiko der Leasinggeber auf sich nimmt – und durch einen Verzicht auf eine Schufaauskunft tut er das – desto höher werden die zu leistenden Leasingraten letztendlich sein.
Problematisch wird ein Leasinggeschäft auch dann, wenn das Leasingobjekt beschädigt wird oder im schlimmsten Fall durch Diebstahl etc. ganz abhanden gekommen ist. Je nach Vertrag muss der Leasingnehmer die Restschuld trotzdem begleichen und hat zudem Probleme am Ende der Leasinglaufzeit, wenn das Leasingobjekt vom Leasinggeber wieder eingefordert wird. Allerdings beinhalten viele Leasingverträge Schutz vor Diebstahl und Beschädigung, auch gehen die meisten Objekte nach Ablauf der Leasingzeit in die Hände des bisherigen Leasingnehmers und nicht zurück zum Anbieter. (bo)