Was ist Leasing überhaupt: kaufen oder mieten? Vom englischen Verb to lease abgeleitet bedeutet es zunächst „vermieten, überlassen“. Bisher wird das Leasing bzw. ein Leasingvertrag in keinem Gesetz festgelegt, es existieren nur definierte Standards, an denen man sich orientieren sollte. Dementsprechend ist Leasing die temporäre Überlassung eines Investitionsgutes gegen Entgelt im Rahmen eines festgelegten Vertrages.
In der Regel braucht es drei Personen, um ein Leasinggeschäft abzuschließen: einen Lieferanten, einen Leasingnehmer und einen Leasinggeber. Wann das Leasingverhältnis in ein wirtschaftliches Besitzverhältnis übergeht, hat das Bundesfinanzministerium in diversen Erlassen geregelt. Leasingangebote werden vor allem von großen Leasinggesellschaften gestellt, die in der Regel Tochtergesellschaften einer Bank oder eines Kreditinstitutes sind. Leasingverträge können allerdings auch ohne Bank oder Leasingunternehmen getätigt werden, beispielsweise direkt beim Händler.
Natürlich kostet der Leasing-Service den Leasingnehmer etwas. Dementsprechend wird meist monatlich, unter Umständen auch vierteljährlich, eine vorab besprochene Zahlung fällig, das so genannte Nutzungsentgeld. Dieses Nutzungsentgeld wird basierend auf dem tatsächlichen Anschaffungswert, der Laufzeit des Leasingvertrages und der Bedingungen am Kapitalmarkt festgelegt. Auch die Bonität des Leasingnehmers wirkt sich, genau wie bei Kreditgeschäften, auf die Konditionen des Vertrages aus. (bo)