Die Lebensversicherung ist eines der beliebtesten Altersvorsorgeprodukte in Deutschland. Dennoch stellt sich jedes Jahr für viele Versicherte die Frage, ob sie Ihre Lebensversicherung verkaufen sollen. In Deutschland gibt es beinahe 100 Millionen Lebensversicherungen. Aber jeder zweite Vertrag wird vorzeitig aufgelöst. Meistens ist eine Veränderung der persönlichen Situation in Verbindung mit einem kurzfristigen Liquiditätsbedarf der Grund für eine Kündigung des Vertragsverhältnisses. Bedenkt man die langen Laufzeiten von bis zu 30 Jahren, so ist dieses absolut verständlich.
Dabei wissen die wenigsten, dass es eine Alternative zur Kündigung bzw. dem Storno der Police gibt. Auf dem sogenannten Zweitmarkt können Verbraucher ihre Lebensversicherung verkaufen. Aber 80% der Bundesbürger Weitere Alternativen aus Sicht des Versicherungsnehmers könnte sein, die Police beitragsfrei zu stellen, um die monatlichen Beitragszahlungen zu sparen. Oder aber auch das Beleihen der Lebensversicherung kann in Betracht gezogen werden. Bei einem Verkauf der Lebensversicherung über den Zweitmarkt kann der Veräußerer grundsätzlich einen höheren Betrag erlösen als nur den bei der Stornierung anfallenden Rückkaufswert. Der Markt zahlt aktuell bis zu 8% über Rückkaufswert – in Einzelfällen auch mehr. Je nach Wert und Laufzeit der Police läßt sich hier ein signifikanter Mehrerlös erzielen.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall mehrere Angebote einzuholen. Entschließt sich der Versicherungsnehmer die Lebensversicherung zu verkaufen, so ist dieses letztmalig in 2008 steuerfrei möglich. Ab Januar 2009 schlägt auch hier dann die Abgeltungssteuer zu. Weiter gilt zu berücksichtigen, dass bei einer Stornierung des Vertrages gegebenenfalls noch zusätzlich Steuer anfällt. Beträgt die Laufzeit des Vertrages beispielsweise weniger als zwölf Jahre so sind heute KEst und Soli zu zahlen und ab 2009 ebenfalls Abgeltungssteuer. Somit reduziert sich der ohnehin schon niedrige Rückkaufswert nochmals! Der Verkauf ist bis zum 31. Dezember 2008 im Gegensatz dazu vollständig steuerfrei möglich. (bo)