Der Mietkauf dürfte den Älteren unter uns noch immer ein Begriff sein, denn in den 70er Jahren war er große Mode. Mittlerweile hat er zurück auf den Markt gefunden, was von Verbraucherschützern eher skeptisch betrachtet wird.
Das Prinzip des Mietkaufs ist simpel: die Miete ist gleichzeitig eine Rate, die monatlich und so lange gezahlt wird, wie es vertraglich festgelegt worden ist. Mit Zahlung der ersten Rate erhält der Mieter bzw. Käufer das wirtschaftliche Eigentumsrecht. Am Ende des Vertrages wird die Restschuld seitens des Mieters bzw. Käufers als große Schlussrate geleistet. Erst nach Leistung dieser Zahlung ist der Käufer der rechtliche Besitzer.
Besonders Wohnungsbaugenossenschaften, Mietgesellschaften und Makler versuchen vor allem junge Familien, Selbständige und all diejenigen, die keinen Kredit von einer Bank erhalten, mit Versprechungen wie „keine Sicherheiten, kein Eigenkapital, keine Bank“ zu ködern. Dabei liegen die Nachteile des Mietkauf auf der Hand: die „Miete“ ist in der Regel deutlich höher als bei vergleichbaren Mietshäusern, die Belastung der Rückzahlung ist doppelt, da die große Schlussrate auf die komplette Laufzeit umgelegt werden muss. (bo)