Die Kosten, die ein durchschnittlicher Haushalt pro Monat hat, sind teilweise schon beträchtlich: Neben der Miete, den Lebensmitteln und der Kleidung sowie der Wohnungsausstattung müssen natürlich auch Wasser, Strom und Heizung bezahlt werden. Wohnt man zur Miete, so sind diese Faktoren die so genannten Mietnebenkosten. Die Mietnebenkosten steigen zurzeit ins unermessliche – glücklich der, der eine Mietnebenkostenpauschale hat, denn er muss mit keinen Nachzahlungen rechnen.
Ansonsten nämlich flattert halbjährlich oder jährlich eine Rechnung ins Haus, die die ausstehenden Nebenkosten einfordert. Wie kann man diese Kosten senken? Schließlich erhöhen vor allem die Stromanbieter ihre Preise scheinbar willenlos und nach Gutdünken – wie soll der Verbraucher da sparen? Leider gibt es nur eine Möglichkeit, die aber gleichzeitig der Umwelt zugute kommt: den Verbrauch zurückfahren. Schon wenige kleine Einspartricks sind auf der Rechnung deutlich zu erkennen. Beginnend beim Strom sollte es mittlerweile eigentlich selbstverständlich sein, dass bei Verlassen des Raumes das Licht gelöscht wird. Auch das Standby-Licht sollte bei allen Geräten, die durch eine komplette Ausschaltung nicht jedes Mal neu programmiert oder eingestellt werden müssen, wie es zum Beispiel bei manchen Receivern und Fernsehern der Fall ist, ausgeschaltet werden. Am besten lässt sich dies bei mehreren Geräten mit einer Verlängerungssteckdose mit Kippschalter bewerkstelligen. Auch sollte das Licht in den Räumen allgemein erst eingeschaltet werden, wenn nicht mehr ausreichend Tageslicht vorhanden ist.
Auch beim Wasser gibt es Möglichkeiten: einen Wasserstop gibt es für die verschiedensten Geräte – zum Beispiel für die Toilette, für ca. 5 Euro, oder auch für die Spülmaschine, für ca. 15 Euro. Bei der Toilette kann durch den Wasserstop, der im Spülkasten ganz einfach eingehängt wird, das Wasser dosiert werden, der Aquastop bei der Spülmaschine verhindert, dass das Wasser andauernd ungehindert ein und wieder abfließen kann – eine immense Kostenersparnis, wie man hinterher auf der Rechnung feststellen wird. (bo)