Die Miete an sich ist ja meistens schon relativ hoch – nicht mit eingerechnet sind dabei meist noch die Mietnebenkosten: die Wasser-, Heizung- und auch noch Stromrechnungen können tiefe Löcher in der Haushaltskasse hinterlassen. Wurde bei Unterzeichnung des Mietvertrages keine Mietnebenkostenpauschale vereinbart, so muss der Mieter entweder halbjährlich oder jährlich mit einer Mietnebenkostenabrechnung rechnen, die, je nach Verbrauch natürlich, unterschiedlichhoch sein kann.
Die Abrechnung der Nebenkosten sollten vom Mieter penibel kontrolliert – und eventuell eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung vom Vermieter verlangt werden. Übrigens gibt es mittlerweile große Gruppen von Menschen, die keine Gas- und Strompreiserhöhungen zahlen und nur den normalen Betrag überweisen – zu empfehlen ist diese Methode jedoch nicht unbedingt, da diese Streitfälle vor Gericht landen werden, wo weitere Kosten entstehen, die die Mehrkosten von Gas und Strom locker aufwiegen.
Die Nebenkostenabrechnung kann nichtsdestotrotz gesenkt werden – und zwar durch haushalten und sparen. Nützlich sind zum Beispiel eine Tropfsperre für den Duschkopf, ein Wasserstop für die Toilettenspülung, Kippschalter für Elektrogeräte, die ansonsten im Stand-By sind und schließlich das korrekte Lüftungsverhalten, auf dass möglichst wenig Energie verloren geht. (bo)