Klar, Musik im Internet zu downloaden ohne zu bezahlen, ist bei Strafe verboten. Wer sich dem Verbot widersetzt muss mit Geld und im schlimmsten Fall sogar mit Haftstrafen rechnen. Dementsprechend empfiehlt es sich, auf den illegalen Download zu verzichten und sich Musiktitel auf andere Weise zu beschaffen. Eine gute Möglichkeit ist da das Aufnehmen bzw. Mitschneiden von Musik, die über ein Internetradio gesendet wird.
Denn dies ist noch immer, ebenso wie beim normalen Radio, erlaubt, vergleichbar mit dem Aufnehmen des Fernsehprogramms auf Videokassette. Es gibt diverse Programme um die Streams aufzunehmen wie zum Beispiel „Messer“, bei dem die Aufnahme im wave- oder mp3-Format erfolgt. Messer ist kostenlos erhältlich, also Freeware. Natürlich gibt es neben diesem noch viele weitere Tools zum Aufnehmen von Streams, diese sind teilweise kostenlos, teilweise Shareware wie zum Beispiel N°23, Total Recorder, JetAudio, PhonostartPlayer, onlineTV oder iRaTe v2. Auch Tools zum Aufnehmen von Radiosender, die über den Windows Media Player senden, gibt es, zum Beispiel den ASF Recorder.
Einzeln abspeichern kann man Musiktitel aus dem Internetradio übrigens mit so genanten Stream Rippern, der Titel wird aus dem Stream herausgenommen und als mp3 abgespeichert. Mit StationRipper können mehrere Streams gleichzeitig aufgenommen werden, maximal jedoch 300 gleichzeitig. Für einen Mac eignen sich übrigens Audio Hijack oder StreamripperX zum Aufnehmen von Online Radio Streams. Diese ganzen Programme machen den illegalen Download von Musikdateien überflüssig – und zwar ohne, dass man dafür bezahlen müsste. Die Frage ist natürlich nur, wie lange diese Vorgehensweise noch legal bleiben wird. (bo)