Definition von Operate Leasing

Das Prinzip des Leasings dürfte mittlerweile ja allgemein bekannt sein. Das Operate-Leasing nun ist eine Unterform des Leasings, die einem normalen Mietverhältnis sehr nahe kommt, allerdings mit einigen Besonderheiten ausgestattet ist.

Unterschiede zum „normalen“ Leasing

Im Gegensatz zum Leasing ist beim Operate-Leasing eine Kündigung jederzeit möglich, so lange die normale Kündigungsfrist gewahrt wird. Der Vertrag bzw. die Laufzeit des Vertrages ist also theoretisch unbegrenzt und nicht weiter festgelegt. Auch hat der Leasinggeber weitreichendere Pflichten, die er wahrnehmen muss: dazu gehört zum Beispiel speziell die Wartung und eventuelle Reparatur des Leasingobjektes. Der Leasinggeber kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden. Allerdings darf beim Operate-Leasing nicht nur der Leasingnehmer unter Wahrung der allgemeinen Fristen kündigen, sondern auch der Leasinggeber, und zwar ohne besondere Angabe von Gründen.

Offene Restwerte

Operate-Leasing ist in aller Regel keine langfristige, sondern eher eine kurzfristige Nutzungsüberlassung, selbst wenn die Laufzeit formell nicht festgelegt wurde. In dieser Zeit kann sich das Leasingobjekt natürlich nicht voll amortisieren, es bleibt ein gewisser Restwert übrig. Dementsprechend werden beim Operate-Leasing nur Leasingobjekte verwendet, die erneut vermietet oder anderweitig gewinnbringend eingesetzt werden können.

Steuerlich geltend machen

Sowohl Leasinggeber, als auch Leasingnehmer können das Operate-Leasing steuerlich geltend machen: für den Leasingnehmer lassen sich die geleisteten Leasingraten als Aufwand verrechnen, der Leasinggeber schreibt das betreffende Leasingobjekt über die betriebsgewohnte Nutzungsdauer ab. (bo)