Möglichkeiten und Formen der Pensionszusage

Eine interessante Möglichkeit der Altersvorsorge, besonders wenn Sie als Arbeitnehmer ein hohes Einkommen zu versteuern haben, bietet sich in der Gehaltsumwandlung in eine Pensionszusage.

Bei der Pensionszusage wird auf einen Teil des Gehalts verzichtet, welcher in eine Rückdeckungsversicherung in Form einer Renten- oder Kapitallebensversicherung gezahlt wird. Da bei der Pensionszusage die späteren Pensionszahlungen der Arbeitgeber, bzw. die GmbH übernimmt, ist bei auch der Arbeitgeber, bzw. die GmbH bezugsberechtigter bei der Renten- oder Kapitallebensversicherung mit dem Unterschied, dass von Beginn sämtliche Ansprüche aus der Pensionszusage an den Arbeitnehmer verpfändet werden. Besonders für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen bietet die Gehaltsumwandlung in eine Pensionszusage den Vorteil, dass durch den Gehaltsverzicht das steuerpflichtige Einkommen um einiges gesenkt werden kann. Ebenso GmbH Geschäftführer nutzen die Pensionszusage oft als Möglichkeit, um gezielt die Steuerlast zu senken.

Ausschließlich die späteren Pensionszahlungen müssen als Nebeneinkünfte versteuert werden, jedoch geschieht das dann zu einem wesentlich geringeren Steuersatz. Die Pensionszusage ist zudem eine sichere Möglichkeit für das Alter vorzusorgen. Zum einen werden alle Ansprüche aus dem vom Arbeitgeber abgeschlossenen Renten- oder Kapitallebensversicherungsvertrag ab Beginn des Vertrags an den Arbeitnehmer verpfändert, der Arbeitgeber kann somit den Vertrag z.B. nicht als Sicherheit bei Banken vorweisen oder anderweitig verpfänden. Zum anderen ist die Pensionszusage auch sicher im Insolvenzfall der Firma, da in diesem Fall aufgrund der Rückdeckung die Versicherung den Arbeitnehmer ausbezahlt. (dor)