Pfändungsmöglichkeiten und Pfändungstabelle

Eine Pfändung wird eingeleitet, wenn Gläubiger gegenüber ihrem säumigen Schuldner einen Titel zur Zwangsvollstreckung erwirkt haben. Ohne einen solchen Titel ist eine Pfändung durch den Gerichtsvollzieher generell nicht möglich.

Was tun wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?
Grundsätzlich muss nicht die Tür geöffnet werden, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt. Allerdings sollten Schuldner bzw. Pfändungsgefährdete bedenken, dass der Gerichtsvollzieher nach zwei erfolglosen Versuchen das Recht hat, sich eine richterliche Durchsuchungsanordnung ausstellen zu lassen, wird auch dann noch nicht die Wohnungstür geöffnet, darf sich der Gerichtsvollzieher zum Beispiel unter Zuhilfenahme eines Schlüsseldienstes oder der Polizei Zutritt zur Wohnung verschaffen.

Wohnungsdurchsuchung
Der Gerichtsvollzieher ist bei einer Pfändung dazu berechtigt, die gesamte Wohnung inklusive Keller, Garage, Hof Schuppen zu durchsuchen. Dabei dürfen auch Schränke, Schubladen und Schachteln geöffnet werden. Spielt sich die Pfändung in einer Wohnung ab, in der mehrere Menschen leben, müssen sich diese zur Durchsuchung der Räume bereit erklären, ausgenommen sind nur die Räume, die der Schuldner nie benutzt.

Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?
Hauptsächlich wird der Gerichtsvollzieher nach Bargeld Ausschau halten, dabei müssen natürlich Dinge wie ein unpfändbarer Lohnanteil berücksichtigt werden. Ansonsten werden nur diejenigen Sachen gepfändet, die sich auch bei einer Versteigerung wirklich zu Bargeld machen lassen: dazu gehört Schmuck aller Art, ausgenommen dem Ehering, Videorekorder und Kameras, Stereoanlagen und sonstige Wertgegenstände. Auto und Computer dürfen nur gepfändet werden, wenn sie nicht für die Arbeit genutzt werden.

Was darf nicht gepfändet werden?
Ausgenommen von der Pfändung sind alle Dinge, die zum Leben nötig sind, also zum Beispiel Küchengeräte, Betten, Kleidung etc. Auch der Fernseher zählt dazu, handelt es sich jedoch um eine besonders luxuriöse Ausführung, darf die so genannte Austauschpfändung vollzogen werden – was zum Beispiel statt eines Farbfernsehers ein Schwarz-Weiß-Fernseher sein kann. (bo)