Pfand im Pfandleihhaus auslösen

Immer mehr Menschen verschaffen sich Kredit, indem sie Gegenstände von mittlerem oder sogar hohem Wert in ein so genanntes Pfandleihhaus bringen. Dabei sind die Kredite in Pfandleihhäusern die teuersten überhaupt, ihre Zinsen können bei zwischen 30 und 40 % pro Jahr liegen.

Für die Hinterlegung eines Pfandes erhalten Kunden einen gewissen ausgehandelten Geldbetrag. Dieser Betrag steht ab dem Tag der Auszahlung dem Kunden für eine bestimmte Frist, meistens drei Monate, zur Verfügung. Wird der Pfand bis dahin nicht ausgelöst oder verlängert, so fällt der Pfand dem Pfandleihhaus zu, das ihn in einer öffentlichen Versteigerung versucht, wieder zu Geld zu machen. Wird ein Überschuss bei dieser Versteigerung erwirtschaftet, steht dieser rein theoretisch dem Schuldner zu. Er hat dann zwei Monate Zeit, den Überschuss im Pfandleihhaus abzuholen, ansonsten fällt dieser Überschuss dem Staat zu. Viele Schuldner haben Probleme damit, den Pfand noch rechtzeitig, bevor er versteigert wird, verlängern zu lassen oder gar auszulösen.

Deswegen sollte man immer nur so viel Geld leihen, wie man tatsächlich braucht, selbst wenn der Pfandleiher für den hinterlegten Gegenstand mehr bezahlt hätte. Denn überschüssiges Geld verführt zum Ausgeben und fehlt letztendlich zum Begleichen der Schuld. Jeder darf natürlich so viele Gegenstände verpfänden, wie er möchte – sofern sie aus dem eigenen Besitz stammen. Kreditwürdig ist jeder, der einen Personalausweis vorlegen und die Herkunft der Ware eventuell nachweisen kann. Letzteres ist jedoch nicht in allen Pfandleihhäusern notwendig. (bo)