Voraussetzungen und Kosten beim Roller Führerschein im Vergleich

Mobilität ist gerade bei Jugendlichen ein großes Thema – denn wer nimmt schon gerne den Bus? Ein eigenes Fahrzeug und einen eigenen Führerschein zu besitzen bedeutet Ungebundenheit und Bewegungsfreiheit – aber auch Verantwortung und Pflichten. Begonnen werden kann mit dem Rollerführerschein frühestens ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag. Die Prüfung selbst kann jedoch erst einen Monat vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden.

Grundsätzlich müssen von jedem Fahrschüler abseits seines fahrerischen Könnens 14 Stunden á 90 Minuten Theorieunterricht genommen werden. Hinzu kommen die notwendigen Praxisstunden. Da es in der Klasse M keinerlei Sonderfahrten gibt entscheidet alleine das Fahrkönnen des Schülers, wie viele Praxisstunden gebraucht werden bzw. das Ermessen des Fahrlehrers, wann der Schüler denn so weit ist. Gültig ist dieser Führerschein für alle Fahrräder mit Hilfsmotoren und zweirädrige Kleinkrafträder. Dabei darf der Hubraum höchstens 50 ccm groß sein, die Höchstgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten. Ein Mofa, das höchstens 25 km/h Spitze hat, darf auch schon ab 15 gefahren werden – natürlich auch nur zusammen mit der geforderten Erlaubnis.

Auf jeden Fall macht es Sinn, zwecks Kostenersparnis, die Preise der diversen Fahrschulen zu vergleichen – denn gerade in Großstädten drückt die starke Konkurrenz die Preise – eine Tatsache, die Fahrschüler unbedingt ausnutzen sollten. Tatsächlich ist der Führerschein aber am Ende nur dann wirklich günstig, auch bei guten Preisen, wenn sich der Fahrschüler nicht allzu linkisch anstellt und über die Pflichtpraxisstunden hinaus keine weiteren Übungen im Straßenverkehr mehr benötigt. (bo)