Je nachdem, in welcher Steuerklasse man sich befindet, lassen sich unterschiedliche Beträge einsparen, die nicht an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Kompliziert wird es, wenn es sich um ein verheiratetes Paar handelt – hier gelten besondere Regelungen, die es ermöglichen, Lohnsteuer einzusparen. Welche Steuerklasse im einem bestimmten die Fall die beste ist, ist abhängig von der individuellen Situation, vor allem ist die Frage ob verheiratet oder nicht sehr wichtig.
Beide Ehepartner verdienen gleich viel
Tritt der Fall auf, dass beide Ehepartner in etwa gleich viel verdienen, sollten beide auch Steuerklasse IV wählen, denn so wird am wenigsten Lohnsteuer abgezogen. Würden bei einem gleich verdienenden Paar die Steuerklassen III/V gewählt, würde dies einem jährlichen zinslosen Kredit an den Fiskus gleichkommen.
Ein Partner verdient mehr als der andere
Wenn die Gehälter nicht ausgeglichen, sondern unterschiedlich sind, sollte der Besserverdienende in die Steuerklasse III, der schlechter Verdienende in die Streuerklasse V gehen. Die Steuerklasse darf einmal pro Jahr gewechselt werden, Ausnahmen sind Tod, Erkrankung oder Arbeitslosigkeit des Partners.
Lohnersatz
Auch, wenn Lohnersatzleistungen gezahlt werden, ist die Steuerklasse, in der zuletzt gearbeitet wurde, relevant. Nach der letzten Lohnsteuerklasse richten sich übrigens nicht nur Arbeitslosen- und Mutterschaftsgeld, sondern auch Altersteilzeitlohn, Krankengeld und Unterhaltsgeld. (bo)
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