Student zu sein ist schon eine angenehme Sache – zumindest die meiste Zeit über. Doch so sorglos die meisten Studenten an ihr Leben herangehen – krankenversichert müssen sie trotzdem sein. Als Student hat man drei Möglichkeiten, sich zu versichern. Generell sind Studenten bis zum 25. Lebensjahr über die Familie versichert, und zwar kostenlos, sofern die Eltern gesetzlich versichert sind.
Dabei darf jedoch das monatliche Einkommen des Studenten nicht über 350 Euro liegen, bei einer geringfügigen Beschäftigung wird die Grenze auf 400 Euro heraufgesetzt. Liegt zwischen Abitur und Studium ein absolvierter Wehr- oder Zivildienst, so darf dieser Zeitraum auf den 25. Geburtstag draufgerechnet werden. Ist das Studium danach noch immer nicht beendet, muss sich der Student selbst versichern – zum Beispiel über eine spezielle studentische Krankenversicherung. Die Beiträge für studentische Krankenversicherungen werden vom Bundesministerium für Gesundheit festgesetzt. Die studentische Krankenversicherung greift bis zum 30. Lebensjahr bzw. bis Ende des 14. Fachsemesters.
Bei verheirateten Studenten reicht es, wenn sich ein Partner versichern lässt, die Ehefrau bzw. der Ehemann sowie eventuelle Kinder sind dann kostenlos mitversichert. Wer im Alter von 30 noch immer studiert und auch über das 14. Semester hinaus ist, muss sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen. Allerdings gibt es bei vielen Kassen geminderte Beiträge für Studierende, zum Beispiel bei der AOK. Auch hier sind Verheiratete und Kinder natürlich kostenlos mitversichert. (bo)