Der Tariflohn und sein Geltungsbereich

Das mit den Tariflöhnen ist so eine Sache: im ständigen Streit begriffen sind Gewerkschaften und Arbeitgeber, die sich nicht einig werden können, ob für die erbrachten Leistungen nun zuviel oder doch zu wenig bezahlt wird. Der Tariflohn schützt Arbeitnehmer vor Unterbezahlung. Denn der Tariflohn ist ein festgesetzter Mindestlohn, der nicht unterschritten werden darf. Wie genau die Tariflöhne aussehen, ist für Außenstehende in der Regel schwer bis gar nicht rauszufinden, denn die Gewerkschaften lüften ihre Geheimnisse nur ungern. Wer also Informationen haben möchte, der muss schon der Gewerkschaft beitreten.

Auch die Arbeitgeber haben verständlicherweise überhaupt kein Interesse daran, Informationen über Tariflöhne zu verbreiten – schließlich würden sie sich damit selbst ein Schnippchen schlagen. Der Tariflohn selbst basiert auf dem Tarifvertrag, der zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber ausgehandelt wird. Der Lohn darf natürlich höher sein, schließlich handelt es sich bei einem Tariflohn nur um das Mindestgehalt, zu dem sich der Arbeitgeber verpflichtet, es zu zahlen. Wer als Arbeitnehmer in keiner Gewerkschaft ist, macht in der Regel einen großen Fehler, vor allem wenn es sich um Arbeitsplätze in der herstellenden Industrie handelt: hier wird zum Beispiel oft gestreikt – und Lohn zahlt bei Streik nicht der Arbeitgeber, sondern die Gewerkschaft. (bo)