Der Tarifvertrag und dessen Geltungsbereich

In einem Tarifvertrag werden die Rechte und Pflichten der einzelnen Vertragspartner geregelt bzw. abgesichert. Tarifverträge können nur abgeschlossen werden, wenn sich beide Parteien in einem tarifschließenden Verband befinden. Der Arbeitgeber muss also im Arbeitgeberverband sein, der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft. Der Tarifvertrag hat es sich zur Aufgabe gemacht, gewisse Dinge zu schützen und zu wahren. Damit versucht der Tarifvertrag zum Beispiel, die Sicherung des Einkommens zu garantieren. Weiterhin dazu gehören die Verteidigung der tariflichen Arbeitszeit, Eingrenzung des Leistungsdrucks durch die Firma, die Vereinbarung von Familie und Beruf, die Sicherung der Altersvorsorge und die Weiterbildung der Arbeitnehmer.

Einem jeden Tarifvertrag zu Grunde liegt das Tarifvertragsgesetz, das seit 1949 besteht. Scheidet ein Arbeitgeber noch während eines laufenden Tarifvertrages aus dem Arbeitgeberverband aus, so bedeutet das nicht sofort, dass der Tarifvertrag ungültig ist. Vielmehr wird er bis zum Ende der Vertragslaufzeit eingehalten, auch wenn der Arbeitgeber in keinem tariflichen Verband mehr ist. Ein Tarifvertrag schützt also den Arbeitnehmer vor Übervorteilung, ungerechter Behandlung und unangemessenen
Forderungen. (bo)