Fristen und Formalitäten beim Urlaub beantragen

Selbständige haben es gut – mögen zumindest die meisten Arbeitnehmer denken – denn sie können einfach ohne sich abzumelden oder einen Chef fragen zu müssen, ob sie Urlaub bekommen, für ein paar Wochen verreisen, und kein Hahn kräht danach – so die allgemeine Vorstellung.

Ganz davon abgesehen, dass Selbständige Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden und Auftraggebern haben, ist es für Arbeitnehmer im Grunde genommen nicht allzu schwierig, Urlaub zu beantragen. In den meisten Betrieben gibt es dafür einen vorgefertigten Urlaubsantrag, der nur ausgefüllt und vom Chef unterschrieben, das heißt bewilligt, werden muss. Eingetragen werden muss in den Urlaubsantrag der Name, nötigenfalls die Personalnummer, von wann bis wann der Urlaub stattfinden soll und wie viel gesetzlicher Urlaubsanspruch seitens des Arbeitnehmers noch besteht.

Komplikationen gibt es meist nur dann, wenn Urlaubsanträge zu kurzfristig eingereicht werden oder eben genau für die Zeit, in der ohnehin schon zu wenig Personal in der Firma auf Grund der Hauptreisezeit anwesend ist. Wer seinen Urlaub rechtzeitig eingereicht hat, das heißt nicht erst eine Woche zuvor, seine Arbeit immer gut und schnell erledigt und seinen Urlaub auch nicht in komplizierte Zeiten gelegt hat, sollte seinen Antrag eigentlich sofort bewilligt bekommen. Wird er tatsächlich abgelehnt, sollte man unbedingt die Gründe erfragen. (bo)