Aktuell erfreut sich der Mietkauf steigender Beliebtheit in Deutschland. Mietkauf ermöglicht den Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu bequemen monatlichen Raten ohne Kredite von der Bank. Mit dem Mietkauf ist das so eine Sache: ist der Bewohner nun ein Mieter, oder ein Käufer? Und wer ist eigentlich während der Vertragslaufzeit für die Instandhaltung der Wohnung zuständig?
Der „Mietkäufer“ erhält zunächst bei Zahlung der ersten Miete, also der ersten Rate, das wirtschaftliche Nutzungsrecht am Haus oder an der Wohnung, ist aber noch nicht der rechtliche Besitzer. Mit jeder geleisteten Miete sinkt die verbleibende Restschuld. Diese Restschuld wird durch den Mietkäufer nach Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit, meist nach 10 Jahren, über eine grössere Schlussrate beglichen. Erst dann ist der Mietkäufer auch der rechtliche Besitzer der Immobilie. Während der Vertragslaufzeit trägt nicht der Vermieter die Verantwortung für die Instandhaltung des Objekts, sondern der Mieter. Dies kann jedoch von Vetrag zu Vertrag unterschiedlich sein.
Verglichen werden kann der Mietkauf mit einem Leasingvertrag beim Auto. Beim Mietkauf sollten bei Vertragsunterzeichnung folgende Dinge beachtet werden: der Zeitpunkt der Eigentumsübergabe sollte klar geregelt und festgelegt sein, die Wohnung sollte durch keinen Voreigentümer belastet sein – denn diese Belastung muss der neue Schuldner zunächst ausgleichen, und am wichtigsten: eine Wohnung sollte niemals ohne zuvor besichtigt zu werden, gekauft werden. (bo)